BGH, Urteil vom 22.03.1983 - Aktenzeichen VI ZR 108/80
DRsp Nr. 1994/4716
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Leasing-Vertrag einem anderen auf längere Zeit überlassen, so wird der Leasingnehmer in der Regel für die Leasingzeit dessen alleiniger Halter.