Hinweispflicht des Versicherers bei Anforderung der Erstprämie
BGH, Urteil vom 04.07.1973 - Aktenzeichen IV 28/72
DRsp Nr. 1994/5626
Hinweispflicht des Versicherers bei Anforderung der Erstprämie
Erhält ein Versicherungsnehmer auf Grund vorläufiger Deckungszusage Versicherungsschutz, so muß der Versicherer, wenn er die Zahlung der zunächst gestundeten Erstprämie verlangt, in der Zahlungsaufforderung auf die Rechtsfolgen nicht unverzüglicher Zahlung hinweisen.