SchlHOLG - Urteil vom 07.02.2019
16 U 82/18
Normen:
VVG § 6; VVG § 193;
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 13.08.2018

Höhe der Prämie in der privaten Krankenversicherung bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers

SchlHOLG, Urteil vom 07.02.2019 - Aktenzeichen 16 U 82/18

DRsp Nr. 2019/6193

Höhe der Prämie in der privaten Krankenversicherung bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers

Wird während des Ruhens eines Krankenversicherungsvertrages dem Versicherer der Eintritt der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers angezeigt, kann der Versicherer gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG verpflichtet sein, den Versicherungsnehmer über eine Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu beraten. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer trotz Wiederauflebens des Versicherungsschutzes im Ursprungstarif an der Geltendmachung von Prämienforderungen gehindert sein, welche die Höhe des gemäß § 152 Abs. 4 VAG halbierten Basistarifs der Krankenversicherung überschreiten. Orientierungssätze: Beratungspflicht über Wechselmöglichkeit in den Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzerichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 13.08.2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG § 6; VVG § 193;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Zahlung rückständiger Krankenversicherungsbeiträge für den Zeitraum Januar 2014 bis Dezember 2016.

(a) (b) (a) (b)