1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.04.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 11.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunken über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2021, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 273,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunken über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2021 zu zahlen.
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