I.
Die Kläger sind in Willenberg am Wachberg gut 600 m westlich der Bundesautobahn A 9 (Mit-) Eigentümer von Wohngrundstücken in einem Bereich, für den kein Bebauungsplan existiert. Ihr Klageziel ist es, daß der Beschluß der Regierung von Oberfranken vom 31. März 1995, durch den der Plan für den sechsstreifigen Ausbau der A 9 Berlin-Nürnberg im Abschnitt Trockau/Pegnitz festgestellt wurde, um Lärmschutzmaßnahmen ergänzt wird.
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