Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2012 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 26.745,41 € festgesetzt.
I.
Wegen einer Hauptforderung in Höhe von 80.000 € nebst Zinsen und Kosten erwirkte der Gläubiger am 16. August 2005 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Schuldnerin. Gepfändet wurden Ansprüche der Schuldnerin auf die Versicherungssumme aus zwei mit der Drittschuldnerin geschlossenen Lebensversicherungsverträgen. Die Pfändung bezog "künftig fällig werdende Ansprüche" sowie "das Recht auf Kündigung und Umwandlung der Versicherung" ein.
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