Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
I
Der Kläger, der den Gewerbebetrieb der vormaligen Klägerin - seiner Ehefrau - übernommen hat, begehrt die Feststellung, dass er seine Krankentransportfahrzeuge mit Blaulicht ausrüsten darf; hilfsweise begehrt er die Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
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