Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort
BGH, Urteil vom 09.02.1972 - Aktenzeichen IV ZR 61/71
DRsp Nr. 1994/5710
Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort
1. Die endgültige Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort ist geeignet, das Aufklärungsinteresse des Versicherers ernsthaft zu gefährden; es kommt nicht darauf an, ob die polizeiliche Fahndung nach ihm verhältnismäßig bald Erfolg hatte. 2. Hat der Versicherungsnehmer das Kfz im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit gelenkt, so kann sein Verschulden hinsichtlich der Obliegenheitsverletzung nicht deshalb als gering angesehen werden, weil er auch die Unfallflucht unter der seine Zurechnungsfähigkeit mindernden Alkoholwirkung begangen hat.