OLG Dresden - Beschluss vom 05.02.2001
Ss (OWi) 523/0
Normen:
BKat Nr. 34.2; BKatV § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 318
DRsp II(294)323b

Keine Anordnung eines Fahrverbots trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes bei winterlichen Straßenverhältnissen; Bremswegverlängerung durch Antiblockiersystem

OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2001 - Aktenzeichen Ss (OWi) 523/0

DRsp Nr. 2004/1352

Keine Anordnung eines Fahrverbots trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes bei winterlichen Straßenverhältnissen; Bremswegverlängerung durch Antiblockiersystem

Die Verhängung eines Fahrverbots ist trotz eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nicht gerechtfertigt, wenn der Betroffene bei winterlichen Straßenverhältnissen vor der Ampel zwar die Geschwindigkeit reduziert hat, jedoch die Haltelinie überfährt, weil ihm die bremswegverlängernde Wirkung des Antiblockiersystems seines Fahrzeugs nicht bekannt war.

Normenkette:

BKat Nr. 34.2; BKatV § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
DAR 2001, 318
DRsp II(294)323b