Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 844,66 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Rentenleistung.
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