Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Diepholz vom 27. Dezember 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Geldbuße 170 € beträgt.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
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