KG - Beschluß vom 03.06.1997 (2 Ss 128/97 - 3 Ws (B) 276/97) - DRsp Nr. 1997/9181
KG, Beschluß vom 03.06.1997 - Aktenzeichen 2 Ss 128/97 - 3 Ws (B) 276/97
DRsp Nr. 1997/9181
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn der Fahrzeugführer das bereits länger als eine Sekunde andauernde Rotlicht Rotlicht einer kurz hinter einer Kreuzung installierten Fußgängerlichtzeichenanlage mißachtet, ohne einen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern.