KG - Urteil vom 14.12.1967 ((2) 1 Ss 371/67) - DRsp Nr. 1994/8092
KG, Urteil vom 14.12.1967 - Aktenzeichen (2) 1 Ss 371/67
DRsp Nr. 1994/8092
Wer als Nachzügler eine Kreuzung überquert, braucht bei Aufleuchten des Rotlichts für seine Fahrtrichtung nicht zu halten. Es ist dem Querverkehr gegenüber bevorrechtigt, aber nach § 1StVO verpflichtet, ihn zu beobachten und das Seinige zur Abwendung eines Unfalls zu tun, wenn er erkennt, daß ihm verkehrswidrig das Vorrecht nicht gewährt wird.