KG - Urteil vom 30.08.1982 (22 U 886/82) - DRsp Nr. 1994/7915
KG, Urteil vom 30.08.1982 - Aktenzeichen 22 U 886/82
DRsp Nr. 1994/7915
Wer mit der nicht entfernt liegenden Möglichkeit einer Fehleinschätzung seines Vorfahrtrechts durch andere Verkehrsteilnehmer rechnen muß, kann sich nicht auf einen sein Mitverschulden ausschließenden Vertrauensschutz berufen.