I. Die Beschuldigte, die seit dem Jahre 1983 im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird nach dem von der Staatsanwaltschaft (StA) bislang ermittelten Sachverhalt verdächtigt, am 23.11.1992 um 17.38 Uhr in Saalfeld eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 a, Abs. 3 Nr. 1 StGB begangen zu haben, indem sie mit ihrem Pkw Wartburg bei Rot in die Kreuzung Saalstraße und Puschkinstraße einfuhr und dadurch den Querverkehr gefährdete.
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