Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 20.04.2016, Az.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Augsburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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