Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht
BGH, Urteil vom 20.12.1972 - Aktenzeichen IV ZR 57/71
DRsp Nr. 1994/5665
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht
Auch in der Fahrzeugversicherung kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Schadenangaben droht.