Entscheidungsgründe:
Die Berufung bleibt erfolglos.
Das angefochtene Urteil kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass die Beklagte leistungsfrei ist, weil der Kläger nachhaltig gegen seine Auskunftsobliegenheiten (§ 7 I (2) S. 3 AKB i.V.m. § 7 V (4) AKB, § 6 Abs. 3 VVG) verstoßen hat.