Der Kläger unterhält für seinen Pkw Opel Calibra bei der Beklagten u. a. eine Teilkaskoversicherung mit 300 DM Selbstbehalt. Am 13.02.1995 fuhr der Zeuge gegen 23.50 Uhr auf der BAB 46 mit etwa 100 km/h bei Dunkelheit und Nässe in Richtung Zentrum. Er behauptet, er habe einen von rechts über die Fahrbahn laufenden Hasen überfahren. Jedenfalls geriet das Fahrzeug gegen die Mittelleitplanke und erlitt dabei wirtschaftlichen Totalschaden. Die Beklagte hat die Beteiligung eines Hasen und die Schadenshöhe bestritten.
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