LG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.01.1972 (2/17 O 314/71) - DRsp Nr. 1994/14580
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.01.1972 - Aktenzeichen 2/17 O 314/71
DRsp Nr. 1994/14580
Es widerspricht Treu und Glauben, wenn ein Autovermietungsunternehmen, das am Ort des Kunden eine Niederlassung hat und dort auch Fahrzeuge vermietet, sich im Streitfall darauf beruft, daß nach seinen Geschäftsbedingungen Gerichtsstand der entfernte Sitz der Hauptverwaltung sei.