LG Freiburg - Urteil vom 02.03.1982 (9 S 332/81) - DRsp Nr. 1994/14601
LG Freiburg, Urteil vom 02.03.1982 - Aktenzeichen 9 S 332/81
DRsp Nr. 1994/14601
Kommt ein Schüler an einer Omnibushaltestelle inmitten einer Schar wartender Schulkinder infolge des beim Anhalten des Omnibusses entstehenden Gedränges zu Fall, so sind die dadurch erlittenen Verletzungen nicht "bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges" entstanden.