Ausfall eines beschädigten Pkw »Mercedes 280 E« während der Reparatur; Anmietung zunächst eines »Opel«, sodann eines »Mercedes 200«; Fahrleistung 4.854 km, Rechnung über 4.451,- DM.
Das LG-Urteil steht hier als erstes Beispiel für die Mindermeinung in einer auch in den Folgejahren nicht endenden Kontroverse. Beispiele für die überwiegende Gegenmeinung (stets auszugleichende Einsparung): OLG Hamburg (Urteil - 7 U 98 u. 99/65 - 15.6.1965, in VRS 29, 330), KG (Urteil - 12 U 2992/75 - 26.4.76, in DRsp I (123) 205 c = DAR 1976, 241 = VersR 1977, 155) und OLG Köln (Urteil - 2 U 82/66 - 1.3.1967, in VersR 1967, 1081), das bei Einsparung - im Vergleich zum kleineren Mietwagen - erheblich höherer Unkosten den Abzug sogar noch (von 15 % auf 20 %) erhöht! Folgerechtsprechung: ES Kfz-Schaden D-2/7, ES Kfz-Schaden D-2/10, ES Kfz-Schaden D-2/13, ES Kfz-Schaden D-2/14, ES Kfz-Schaden D-2/15.
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