LG München I - 22.12.1997 (17 O 9735/92) - DRsp Nr. 1998/18215
LG München I, vom 22.12.1997 - Aktenzeichen 17 O 9735/92
DRsp Nr. 1998/18215
Steht fest, daß nicht alle geltend gemachten Unfallschäden dem behaupteten Schadenereignis zuzuordnen sind, so kann der Anspruchsteller auch nicht Ersatz derjenigen Schäden verlangen, die möglicherweise unfallbedingt sind.