LG Münster - Urteil vom 23.08.1972 (14 O 261/72) - DRsp Nr. 1994/15138
LG Münster, Urteil vom 23.08.1972 - Aktenzeichen 14 O 261/72
DRsp Nr. 1994/15138
Bei der Geltendmachung von Ersatz für die Beschädigung von Autobahnanlagen aus Anlaß von Verkehrsunfällen kann die zuständige Behörde auch anteilige Erstattung des Aufwands verlangen, der ihr durch die verwaltungsmäßige Bearbeitung dieser Schadenfälle durch besonders hierfür eingesetzte Sachbearbeiter und Schreibkräfte entsteht.