LG Siegen - 14.12.1993 (3 T 51/93) - DRsp Nr. 1995/9663
LG Siegen, vom 14.12.1993 - Aktenzeichen 3 T 51/93
DRsp Nr. 1995/9663
Der Haftpflichtversicherer kann als Streithelfer des - untätig gebliebenen - Versicherungsnehmer wirksam Einspruch gegen ein gegen den Versicherungsnehmer erlassenes Versäumnisurteil einlegen.