Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen der im Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 01. November 2001 rechtskräftig festgestellten vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 750,- Euro verurteilt und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.
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