Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Dezember 2013 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 13. Juni 2013 zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
Der Kläger begehrt vom Beklagten Ersatz eines Unfallschadens.
Zwischen den Parteien besteht ein Kfz-Versicherungsvertrag unter Einbeziehung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (
"
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|