Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf die Versicherungssumme
BGH, Urteil vom 25.06.1996 - Aktenzeichen VI ZR 300/95
DRsp Nr. 1996/23492
Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf die Versicherungssumme
»Ist die Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf die Versicherungssumme im Tenor eines Feststellungsurteils nicht ausgesprochen worden, so kann dieser Ausspruch in entsprechender Anwendung des § 321ZPO im Wege der Urteilsergänzung nachgeholt werden.«