Nutzungsausfallentschädigung

Autor: Frank Hofmann

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann sich aus der Kaskoversicherung nicht ergeben, da es sich um eine reine Sachversicherung handelt. Weitergehende Vermögensschäden sind vom Entschädigungsumfang ausgeschlossen (OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2010 - 20 U 108/10, VersR 2011, 1259). Die Klausel A.2.5.7.1 AKB 2015 stellt dies noch einmal ausdrücklich heraus.