Autor: Frank Hofmann |
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann sich aus der Kaskoversicherung nicht ergeben, da es sich um eine reine Sachversicherung handelt. Weitergehende Vermögensschäden sind vom Entschädigungsumfang ausgeschlossen (OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2010 -
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