Autor: Masa Gluhinic |
Eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung wird nicht gezahlt. Bei Geschäftsfahrzeugen muss der Nachteil, der durch mangelnde Einsetzbarkeit des Fahrzeugs gegeben ist, konkret nachgewiesen werden, damit die Kosten erstattet werden. Werden die Kosten für einen Mietwagen verlangt, entfällt der Nutzungsentgang.
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