Autor: Masa Gluhinic |
Wurde das beschädigte Fahrzeug beruflich oder gewerblich verwendet und ist das Fahrzeug für den Geschädigten unverzichtbar (Ärzte, Vertreter Taxiunternehmer), werden die Kosten für einen Mietwagen während der tatsächlichen Dauer der Reparatur übernommen. Abgezogen werden 15-20 % Eigenersparnis.
Dies gilt nicht für rein privat genutzte Fahrzeuge.
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