Auf die Revision des Angeklagten T. wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 17. Juli 2020, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)im Fall II. 3 (Tat 8) der Urteilsgründe;
b)in den Aussprüchen über die Einzelstrafe im Fall II. 2 e) (Tat 7) der Urteilsgründe, die Gesamtstrafe und die Maßregeln.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision des Angeklagten T. und die Revision des Angeklagten M. werden verworfen.
3.Der Angeklagte M. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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