OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.06.2011
5 U 297/09 - 76
Normen:
MB-KT 94 § 9 Nr. 3; MB-KT 94 § 10 Nr. 1; VVG § 6 Abs. 3 a.F.;
Fundstellen:
VersR 2012, 845
r+s 2012, 189
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 413/08

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung; Verweigerung einer vom Versicherer verlangten Untersuchung auf anwaltlichen Rat

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 5 U 297/09 - 76

DRsp Nr. 2012/5737

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung; Verweigerung einer vom Versicherer verlangten Untersuchung auf anwaltlichen Rat

1. Verweigert ein Versicherungsnehmer die vom Versicherer verlangte Untersuchung bei einem vom Versicherer beauftragten Arzt auf anwaltlichen Rat, so ist die Obliegenheitsverletzung grundsätzlich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen. 2. Solange nicht feststeht, dass ein Versicherungsnehmer eine seine Arbeitsunfähigkeit behebende Operation nicht durchführen wird, kann die Prognose dauerhafter Berufsunfähigkeit nicht gestellt werden.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 14.05.2009 - Az: 14 O 413/08 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 20.976,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2008 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.