OLG Bamberg - 30.12.1993 (1 U 38/93) - DRsp Nr. 1995/3675
OLG Bamberg, vom 30.12.1993 - Aktenzeichen 1 U 38/93
DRsp Nr. 1995/3675
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage erforderlichen Informationen zu erteilen, selbst wenn diese für ihn ungünstig sind und deshalb in der Klageschrift bewußt nicht aufgenommen worden sind (hier: Frage des Versicherers, ob der verunglückte Versicherte bei Abschluß eines Lebensversicherungsvertrags wegen Depressionen ärztlich behandelt worden ist).