OLG Braunschweig - 10.07.1996 (3 U 225/95) - DRsp Nr. 1998/1346
OLG Braunschweig, vom 10.07.1996 - Aktenzeichen 3 U 225/95
DRsp Nr. 1998/1346
Der Versicherungsnehmer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nachts auf der Autobahn bei regennasser Fahrbahn in einer mit Wasser gefüllten Senke ins Schleudern gerät und ihm eine erhebliche Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit (hier: 60 km/h) nicht nachgewiesen werden kann.