OLG Braunschweig - Beschluß vom 04.09.1995 (Ws 157/95) - DRsp Nr. 1996/4203
OLG Braunschweig, Beschluß vom 04.09.1995 - Aktenzeichen Ws 157/95
DRsp Nr. 1996/4203
Ein Schriftsatz, in dem die Aufhebung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt wird und dies ausdrücklich als Aufhebungsantrag gemäß § 111a Abs. 2StPO gekennzeichnet wird, kann nicht als Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ausgelegt werden.