OLG Celle - Beschluß vom 11.10.1995 (5 Ss (OWi) 182/95) - DRsp Nr. 1996/21852
OLG Celle, Beschluß vom 11.10.1995 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 182/95
DRsp Nr. 1996/21852
Es ist unzulässig, bei einem gegen einen Schausteller verhängten Fahrverbot "Transporte, die mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70StVZO genehmigt sind, betreffend die Fahrgeschäfte" auszunehmen, da weder die Art der Kfz hinreichend bestimmt, noch eine Differenzierung nach dem Verwendungszweck zulässig ist.