OLG Celle - Beschluß vom 12.06.1997 (22 Ss 100/97 (OWi)) - DRsp Nr. 1998/17943
OLG Celle, Beschluß vom 12.06.1997 - Aktenzeichen 22 Ss 100/97 (OWi)
DRsp Nr. 1998/17943
Seit längerem feststehende, wichtige berufliche Termine können das Ausbleiben eines Betroffenen in der Hauptverhandlung hinreichend entschuldigen. Entschuldigt sich der Betroffene mit solchem Termin, muß sich das AG in dem den Einspruch des Betroffenen verwerfenden Urteil damit auseinandersetzen.