OLG Celle - Beschluß vom 20.08.1993 (1 Ss (OWi) 188/93) - DRsp Nr. 1994/8303
OLG Celle, Beschluß vom 20.08.1993 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 188/93
DRsp Nr. 1994/8303
1. Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs erfordert die exakte Messung der Rotlichtdauer.2. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß nach Nr. 34.1 des Bußgeldkatalogs kann ein Mitverschulden des Gefährdeten eine Ausnahme vom Regelfahrverbot begründen.