Das Amtsgericht hatte den Betroffenen zunächst wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Nach den Feststellungen hatte der Betroffene am 15. November 1993 mit dem von ihm gefahren Pkw in ... auf der Braas-Straße die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 32 km/h überschritten.
Dieses Urteil hatte der erkennende Senat auf die in zulässigerweise beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen nunmehr zu einer Geldbuße von 500 DM verurteilt. Von der Verhängung eines Fahrverbots hat es abgesehen.
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