OLG Düsseldorf - 17.06.1997 (4 U 86/96) - DRsp Nr. 1998/17970
OLG Düsseldorf, vom 17.06.1997 - Aktenzeichen 4 U 86/96
DRsp Nr. 1998/17970
Die Berufung des Versicherers auf den Wegfall der vorläufigen Deckung verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er fast drei Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Erstprämie in der Rechnung über die Folgeprämie den offenen Betrag der Erstprämie anführt, ohne den Versicherungsnehmer dringlich und unmißverständlich zu warnen, daß sein Versicherungsschutz erloschen ist.