OLG Düsseldorf - 26.11.1993 (5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I) - DRsp Nr. 1994/1888
OLG Düsseldorf, vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 305/93 - (OWi) 137/93 I
DRsp Nr. 1994/1888
Der Unrechtsgehalt eines Parkverstoßes, bei dem der Betroffene sein Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf einem Behinderten-Parkplatz abstellt, um in einem 20-50 m entfernten Briefkasten der Sparkasse zwei Überweisungsträger einzuwerfen, ist so gering, daß eine Ahndung nicht mehr notwendig erscheint.