Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75,00 EURO verurteilt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
1. Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen (§
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