Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer "fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 5 Abs. 3 Nr. 2, 41 Abs. 3 Nr. 3 und 5, 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO i.V.m. § 24 StVG " eine Geldbuße von 100,-- DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
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