Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §
I.
Nach den von dem Amtsgericht getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 13. Dezember 1994 gegen 4.45 Uhr am Steuer eines PKW in Hilden innerhalb geschlossener Ortschaft die W.-Straße. Dabei überschritt er aus Unachtsamkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h.
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