OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.12.1997 (2 Ss (OWi) 443/97 (OWi) 117/97 II) - DRsp Nr. 1998/10081
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 443/97 (OWi) 117/97 II
DRsp Nr. 1998/10081
»Zu den Voraussetzungen einer unangepaßten Geschwindigkeit i.S. des § 3 Abs. 1 S. 2 StVO.«Die von einem Kfz-Führer bei der Annäherung an eine Kreuzung einzuhaltende Geschwindigkeit hängt davon ab, ob er auf Beachtung seines Vorrechts vertrauen darf und inwieweit er sich durch Einblick nach allen Seiten Gewißheit über den evtl. von dort herankommenden Verkehr verschaffen kann.