Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen "wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit, Rotlichtverstoß - länger als eine Sekunde Dauer der Rotphase -", eine Geldbuße von 250,-- DM festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz. Eines Eingehens auf die Verfahrensrüge bedarf es hiernach nicht.
I.
Das Amtsgericht hat festgestellt und ausgeführt:
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