Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlichen Verstoßes gegen §§ 4, 41, 49 StVO, 24 StVG " zu einer Geldbuße von 200,-- DM verurteilt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die dieser auf die Sachrüge stützt und deren Zulassung er beantragt. Der Antrag hat keinen Erfolg.
I.
1. Das Amtsgericht hat festgestellt:
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