OLG Frankfurt/Main - 19.09.1996 (26 U 61/96) - DRsp Nr. 1997/6014
OLG Frankfurt/Main, vom 19.09.1996 - Aktenzeichen 26 U 61/96
DRsp Nr. 1997/6014
Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr - hier verneint - setzt eine äußerst geringe Betriebsgefahr auf der einen Seite und bezogen auf den Unfallverlauf ein grobes Verschulden auf seiten des anderen Fahrzeugführers voraus.