»Die Kl. [Sozialversicherungsträger] kann gem. §
Der Bekl. kann sich .. nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er auf die Zahlung der Folgeprämie durch seinen Arbeitgeber als Halter des Unfallwagens keinen Einfluß gehabt und von der [zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Arbeitgeber als VersNehmer führenden] Nichtzahlung der Prämie [§ 39 Abs. 2 VVG] auch nichts gewußt habe. ...
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